Seit 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft getreten.
Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren auf Baustellen, auf denen mehrere Beschäftigte/ Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen. Die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators werden vom Büro be+p Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation und arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen gerne für Sie angeboten.
Seit 1999 werden diese SiGeKo Leistungen gemäß der Baustellenverordnung von uns umgesetzt.
Bereiche
- Hochbau
- Tiefbau
- Tunnelbau
- Brückenbau
- Neubauten
- Umbauten
- Sanierungen
- Instandhaltung
- Abbruch
Leistungen
- Beraten
- Betreuen
- Kontrolle / Überprüfung
- Begehungen
- Beratung in der Planungsphase
- Beratung in der Ausführungsphase
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
- Baustellenbegehungen
Qualifikationen
- SiGeKo nach RAB 30 Teil B+C
Leistungen im Detail
- SiGe-Pläne in der Planungsphase und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
- Fortschreibung SiGe-Plan und Maßnahmenkatalog
- Baustellenbegehungen und Kontrolle / Überprüfung
- Unterstützung / Kontrolle von Ausschreibungstexten
- Unterweisungen auf der Baustelle
- Beratung sicherheitstechnischer Einrichtungen in der Planung
- Analyse der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen auf Gefährdungen
- Baustellenordnung und -aushänge mit Arbeitsschutzinformationen
- Einweisung der Arbeitgeber und der Unternehmer in den SiGe-Plan im Rahmen der Begehungen
- Begehungen und stichprobenartige Überprüfungen der Baustelle mit Protokollen