Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)

Seit 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft getreten.

Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren auf Baustellen, auf denen mehrere Beschäftigte/ Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen. Die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators werden vom Büro be+p Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation und arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen gerne für Sie angeboten.

Seit 1999 werden diese SiGeKo Leistungen gemäß der Baustellenverordnung von uns umgesetzt.

Bereiche

  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Tunnelbau
  • Brückenbau
  • Neubauten
  • Umbauten
  • Sanierungen
  • Instandhaltung
  • Abbruch

Leistungen

  • Beraten
  • Betreuen
  • Kontrolle / Überprüfung
  • Begehungen
  • Beratung in der Planungsphase
  • Beratung in der Ausführungsphase
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Baustellenbegehungen

Qualifikationen

  • SiGeKo nach RAB 30 Teil B+C

Leistungen im Detail

  • SiGe-Pläne in der Planungsphase und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Fortschreibung SiGe-Plan und Maßnahmenkatalog
  • Baustellenbegehungen und Kontrolle / Überprüfung
  • Unterstützung / Kontrolle von Ausschreibungstexten
  • Unterweisungen auf der Baustelle
  • Beratung sicherheitstechnischer Einrichtungen in der Planung
  • Analyse der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen auf Gefährdungen
  • Baustellenordnung und -aushänge mit Arbeitsschutzinformationen
  • Einweisung der Arbeitgeber und der Unternehmer in den SiGe-Plan im Rahmen der Begehungen
  • Begehungen und stichprobenartige Überprüfungen der Baustelle mit Protokollen